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LEGIO.service |
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Service, Consulting, Information für Betreiber von Immobilien
A. Übernahme der mikrobiogischen Kompetenz für Liegenschaften.
Regelmäßige Untersuchung der Trinkwasserqualität an den entsprechend der Trinkwasserverordnung* und dem DVGW empfohlenen Probennahmestellen durch eigene, zertifizierte Probennehmer. Die Wiederholung richtet sich nach den Belastungswerten und der hieraus erfolgenden Gesetzmäßigkeit der Nachuntersuchungen.
Bei negativer Beprobung werden nur die Termine für eine erneute Überprüfung festgelegt. Derzeit beträgt diese ein Jahr, kann aber je nach Erfordernis vom örtlichen Gesundheitsamt individuell festgelegt werden.
Bei positiver Beprobung werden von LEGIO Maßnahmen zur Systemoptimierung eingeleitet.
B: Übernahme der mikrobiologischen Verantwortung für Liegenschaften.
Die Übernahme der mikrobiologischen Gesamtverantwortung im Rahmen der TrinkWV oder der DVGW 551/552 ist für LEGIO grundsätzlich möglich. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
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